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Grauimport

Grauimport – Ist Geiz wirklich so geil?

Ist Geiz wirklich so geil? Das Thema Grauimport ist aufgrund der ständig zunehmenden Zahl an Quad- und ATV Händlern immer noch ein recht brisantes Thema.

Vielen „Garagen-Verkäufern“ aber auch größeren Händlern geht es nur darum, leichtes Geld zu verdienen – der Kunde ist meistens der Dumme. Oftmals wird er nicht eindeutig über den wichtigen Unterschied zwischen offiziellen und frei importierten Fahrzeugen aufgeklärt.

Fakt ist, dass man beim Kauf eines Grauimportes Geld spart – mal mehr, mal weniger.

In der heutigen Zeit sicherlich ein ausschlaggebendes und verständliches Argument, solange man keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug hat.

Treten jedoch Schäden z.B. am Motor auf, kommen recht schnell Reparaturkosten zusammen, welche in keinem Verhältnis zu der Ersparnis beim Kauf eines Importfahrzeuges stehen. Ganz abgesehen von dem Ärger, dem Zeitaufwand und dem Nutzungsausfall, welcher in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Schadensfall steht.

Bei Importfahrzeugen hat der Käufer lediglich Anspruch auf die gesetzliche zweijährige Gewährleistung. Hier muss der Verkäufer für Schäden haften, welche schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren. Das erste halbe Jahr steht der Verkäufer in der Beweispflicht, ab dann der Käufer.

Dass dies in den meisten Fällen erfolglos für den Käufer ist, muss an dieser Stelle sicher nicht näher erläutert werden.

Es kann auch sein, dass der Händler eine Werkstatt-Garantie gibt. Diese ist aber freiwillig und basiert oftmals darauf, dass die Reparatur nur bei ihm ausgeführt werden kann und die Kosten nur teilweise übernommen werden.

Bei offiziellen Fahrzeugen wie zum Beispiel von Yamaha, Can-Am und GG-Technik erhält der Käufer eine mindestens einjährige, oftmals sogar eine zweijährige Hersteller-Garantie.

Das bedeutet für den Kunden:

  • Es fallen für ihn keine Reparaturkosten im Garantiefall an.
  • Ein bundesweit greifendes Händlernetz ermöglicht ihm die freie Auswahl der Reparaturwerkstatt.
  • Die Reparatur wird von einer Fachwerkstatt mit geschultem Personal durchgeführt.
  • Es werden Original-Ersatzteile zur Reparatur verwendet.
  • Oftmals ist auch nach Ablauf der Garantie eine Schadensregelung auf Kulanzbasis möglich.

All diese Argumente sollte man bei einem Fahrzeugkauf mit in Betracht ziehen, denn Geiz ist nicht immer geil!

Der wesentliche Vorteil von offiziellen Herstellerfahrzeugen liegt also eindeutig in der Garantieleistung seitens des Herstellers.

Hier einige wichtige Tipps um spätere Überraschungen zu vermeiden:

Vertragshändler werben mit offiziellen Hersteller-Logos für Ihre Produkte. Grau-Importeure dürfen diese Logos nicht benutzen.

Fragen Sie Ihren Verkäufer vor dem Kauf, ob er offizieller Händler des Importeurs ist. Sollten sie trotz allem unsicher sein, finden Sie Hinweise auf der Webseite der Importeure.

Zum Beispiel bietet Can-Am und Yamaha eine Liste aller offiziellen Händler zur Einsicht auf folgender Webseite an:

Jochum-Motors – Offizieller Händler bei Can-Am
Jochum-Motors – Offizieller Händler bei Yamaha

Im Kaufvertrag sollte unbedingt vermerkt sein, ob und wie lange ein Garantieanspruch besteht. Denken Sie daran, dass man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheidet. Achten sie hier auf die Wortwahl des Verkäufers und lassen Sie sich den Unterschied erklären.

Beim Kauf eines offiziellen Fahrzeuges erhalten Sie, soweit verfügbar, eine deutsche Bedienungsanleitung und ein auf den Käufer ausgestelltes Garantiedokument. Darin sind in den meisten Fällen die Garantiedauer, die Garantiebedingungen und die Serviceintervalle nachzulesen. Diese Garantieanmeldung muss vom Verkäufer unverzüglich an den Importeur weitergeleitet werden. Dadurch werden ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Hersteller sichergestellt.

Sie haben auch die Möglichkeit nach dem Kauf direkt beim Importeur nachzufragen ob ein Garantieanspruch besteht. Dies lässt sich anhand der Fahrgestellnummer einfach und problemlos klären.

Also: Augen auf beim Fahrzeugkauf und ein böses Erwachen bleibt ihnen erspart.

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