FAQ – Frequently asked questions – Häufig gestellte Fragen rund um ATV, SSV und Quad. Darum geht es auf dieser Seite. Eine Zusammenstellung von oft an uns gestellte Fragen und unseren entsprechenden Antworten.
Wenn Sie Begriffe hören wie Nerv Bars und denken, dass es Kneipen sind in denen es drunter und drüber geht, dann sind die FAQs genau das richtige für Sie.
Sollten Sie hier keine Antworten auf Ihre Fragen bekommen, dann nutzen Sie doch ganz bequem unser Kontaktformular und wir klären Ihr Anliegen.
Wer einen Allrounder sucht mit viel Leistung für Arbeitseinsätze selbst in unwegsamsten Gelände aber auch mal längere ausgedehnte Touren machen will und nicht vor tiefen Schlammlöchern halt macht, ist mit einem ATV – All-Terrain Vehicle sehr gut beraten. Die Möglichkeiten, eine Vielzahl an Zusatzausstattungen anzubringen und Gegenstände in Transportboxen mitzunehmen, bieten einen sehr hohen Komfort.
Wer ein Fahrzeug sucht, dass eher sportlich aussehen soll und auch für sportliche Fahrzwecke ausgelegt ist, der sollte zu einem Quad tendieren. Unzählige Anbau- und Umbauteile stehen heutzutage zur Verfügung, um dem Fahrzeug ein einzigartiges Aussehen zu verleihen oder die Fahreigenschaften und Leistungen zu beeinflussen. Die Quad-Industrie bietet eine große Auswahl an Fahrzeugen mit verschiedenen Abmessungen und Motorleistungen, so dass ein breites Zielpublikum angesprochen werden kann.
Mann muss nicht immer hinten sitzen. Mit einem SSV – Side-by-Side Vehicles können Straße und Gelände nebeneinander sitzend erobert werden – egal ob zum arbeiten oder Fum mit 172 PS in der Wüste.
Ein gewisses Gefühl von Freiheit genießen und sich als Fahrer auf einem Motorrad frischen Wind um die Nase wehen zu lassen ist und bleibt für viele ein Traum. Schuld daran sind in vielen Fällen die relativ hohen Kosten für die Fahrerlaubnis.
Dank SSV, Quad und ATV ist purer Fahrspaß, egal ob On- oder Off-Road, auch ohne Motorrad-Führerschein möglich. Die Fahrerlaubnisklasse AM oder die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw-Führerschein) ist erforderlich.
Bleibt die Frage: wofür entscheide ich mich – Quad oder ATV?
Hier eine Orientierungshilfe, damit Sie sich besser im Informationsdschungel zurechtfinden.
Allgemeines
Man könnte Quads oder ATVs als Motorräder auf vier Rädern bezeichnen. Quads sieht man ganz normal auf der Straße oder auf Rennen, wobei Fahrer sich mit einem ATV (All Terrain Vehicle) irgendwo im unwegsamen Gelände auf dicken Reifen fortbewegen. Sei es zum Spaß oder beim Arbeitseinsatz.
Etwas Geschichte
Dreirädrige ATCs, die Vorläufer von Quads, waren zu Beginn eine Entwicklung von Honda und tauchten anfangs auf dem amerikanischen Markt auf. Beliebte Dreiräder für Fahrten im südkalifornischen Wüstensand. Aufgrund der Fahrwerksgeometrie allerdings sehr gewöhnungsbedürftig. Kontrollierte Lenkbewegungen waren fast unmöglich. Zahlreiche schwere Unfälle in den USA führten zu einem Vertriebsverbot.
Mit einem zusätzlichen vierten Rad entschärfte die Firma Suzuki die dreirädrigen Fahrzeuge und kam mit dem ersten Quad, einer Suzuki LT 125, auf den Markt, welches immer weiter verbessert wurde. Der Weg vom Arbeits- und Transportfahrzeug zum Sportfahrzeug war nicht weit. Heute werden offizielle Quad-Meisterschaften in vielen Ländern ausgetragen.
Technik
Auch in Punkto Motorisierung haben die Fahrzeuge einiges zu bieten. Vom Kinderquad mit 50 cm³ bis zur Rennmaschine mit 990 cm³ greifen überdimensional breite Reifen mit bis zu 129 kW in den Asphalt oder ins Gelände.
Die meisten Sportfahrzeuge haben eine starre Hinterachse und bei einigen ATVs setzte sich die Einzelradaufhängung ohne Differenzialgetriebe durch. Wie bei Jet-Skis oder Ski-Doos wird der Gashahn mit Hilfe eines Daumengashebels geöffnet. Eine Umrüstung auf Drehgashebel ist möglich.
Straßenversionen
In der Regel werden Quads und ATVs als reine Geländefahrzeuge nach Europa importiert und müssen um eine Straßenerlaubnis zu erhalten, von Importeuren oder Händlern umgebaut werden. Bremslichter, Blinker, Scheinwerfer, Standlicht, Warnblinkanlage, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer und Tacho werden dabei nach EU-Normen umgerüstet.
ATVs werden ebenso häufig mit Mehrzweck-Gepäckträgern versehen und können leicht mit weiteren Transportboxen und Zusatzausstattungen wie Schneeschild, Seilwinde, Anhänger usw. ausgestattet werden. Das macht diese Fahrzeuge auch für Gewerbetreibende, Forst- und landwirtschaftliche Betriebe sowie das Militär interessant. Die meisten ATVs verfügen über Allradantrieb und Servolenkung. Aber das ATV kann genauso gut seine Leistung auf der Straße oder unbefestigten Wegen entfesseln und bietet bei längeren Ausfahrten viel Komfort.
Während man bei ATVs eher auf Funktionalität, Kraft und hilfreiche Zusatzausstattung Wert legt, so spielen sportliches Design, Schnelligkeit und das oft geringere Gewicht bei den Quads eine übergeordnete Rolle. Zahlreiche An- und Umbauteile ermöglichen die individuelle Anpassung an die unterschiedlichsten Ansprüche. Egal ob Leistungssteigerung, Tieferlegung, auffällige Aluminiumfelgen oder ganze Umbaumaßnahmen sind in der Quad- Szene sehr beliebt, um seinem Fahrzeug die notwendige Einzigartigkeit und Leistungssteigerung zu verleihen.
Die Fahrerlaubnisklasse AM oder die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw-Führerschein) ist erforderlich. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Generell bezeichnet man Waren als Grauimport, wenn diese ohne Autorisation eines Herstellers in der europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Auf diesem Weg wird nicht nur das Vertriebsnetz eines Herstellers untergraben, sondern hat auch Folgen für zugelassene Händler und Endverbraucher.
Ist Geiz wirklich so geil? Das Thema Grauimport ist aufgrund der ständig zunehmenden Zahl an Quad- und ATV Händlern immer noch ein recht brisantes Thema.
Vielen „Garagen-Verkäufern“ aber auch größeren Händlern geht es nur darum, leichtes Geld zu verdienen – der Kunde ist meistens der Dumme. Oftmals wird er nicht eindeutig über den wichtigen Unterschied zwischen offiziellen und frei importierten Fahrzeugen aufgeklärt.
Fakt ist, dass man beim Kauf eines Grauimportes Geld spart – mal mehr, mal weniger.
In der heutigen Zeit sicherlich ein ausschlaggebendes und verständliches Argument, solange man keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug hat.
Treten jedoch Schäden z.B. am Motor auf, kommen recht schnell Reparaturkosten zusammen, welche in keinem Verhältnis zu der Ersparnis beim Kauf eines Importfahrzeuges stehen. Ganz abgesehen von dem Ärger, dem Zeitaufwand und dem Nutzungsausfall, welcher in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Schadensfall steht.
Bei Importfahrzeugen hat der Käufer lediglich Anspruch auf die gesetzliche zweijährige Gewährleistung. Hier muss der Verkäufer für Schäden haften, welche schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren. Das erste halbe Jahr steht der Verkäufer in der Beweispflicht, ab dann der Käufer.
Dass dies in den meisten Fällen erfolglos für den Käufer ist, muss an dieser Stelle sicher nicht näher erläutert werden.
Es kann auch sein, dass der Händler eine Werkstatt-Garantie gibt. Diese ist aber freiwillig und basiert oftmals darauf, dass die Reparatur nur bei ihm ausgeführt werden kann und die Kosten nur teilweise übernommen werden.
Bei offiziellen Fahrzeugen wie zum Beispiel von Yamaha, Can-Am und GG-Technik erhält der Käufer eine mindestens einjährige, oftmals sogar eine zweijährige Hersteller-Garantie.
Das bedeutet für den Kunden:
All diese Argumente sollte man bei einem Fahrzeugkauf mit in Betracht ziehen, denn Geiz ist nicht immer geil!
Der wesentliche Vorteil von offiziellen Herstellerfahrzeugen liegt also eindeutig in der Garantieleistung seitens des Herstellers.
Hier einige wichtige Tipps um spätere Überraschungen zu vermeiden:
Vertragshändler werben mit offiziellen Hersteller-Logos für Ihre Produkte. Grau-Importeure dürfen diese Logos nicht benutzen.
Fragen Sie Ihren Verkäufer vor dem Kauf, ob er offizieller Händler des Importeurs ist. Sollten sie trotz allem unsicher sein, finden Sie Hinweise auf der Webseite der Importeure.
Zum Beispiel bietet Can-Am und Yamaha eine Liste aller offiziellen Händler zur Einsicht auf folgender Webseite an:
Jochum-Motors – Offizieller „BRP Platinum Certified“ Händler bei Can-Am
Jochum-Motors – Offizieller Händler bei Yamaha
Im Kaufvertrag sollte unbedingt vermerkt sein, ob und wie lange ein Garantieanspruch besteht. Denken Sie daran, dass man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheidet. Achten sie hier auf die Wortwahl des Verkäufers und lassen Sie sich den Unterschied erklären.
Beim Kauf eines offiziellen Fahrzeuges erhalten Sie, soweit verfügbar, eine deutsche Bedienungsanleitung und ein auf den Käufer ausgestelltes Garantiedokument. Darin sind in den meisten Fällen die Garantiedauer, die Garantiebedingungen und die Serviceintervalle nachzulesen. Diese Garantieanmeldung muss vom Verkäufer unverzüglich an den Importeur weitergeleitet werden. Dadurch werden ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Hersteller sichergestellt.
Sie haben auch die Möglichkeit nach dem Kauf direkt beim Importeur nachzufragen ob ein Garantieanspruch besteht. Dies lässt sich anhand der Fahrgestellnummer einfach und problemlos klären.
Also: Augen auf beim Fahrzeugkauf und ein böses Erwachen bleibt ihnen erspart.
Ja! „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Mit der Doppelrohr Auspuffanlage JOCHUM-HMF kann eine satte Leistungssteigerung sowie eine deutliche Gewichtsersparnis erreicht werden. Entwickelt wurde diese Anlage ursprünglich für den reinen Renneinsatz. Weitere Informationen …
Ja! „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Nein! Für Quads welche als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Hubraum nicht mehr als 50 ccm, Leermasse von nicht mehr als 350 kg, Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW.) eingestuft werden, gilt: „Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html
Ja! „… in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;“
„… in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html.